Ratgeber
Werkstattbindung und Schadensteuerung
Bei einem unverschuldeten Unfall entscheidest du in der Regel selbst, wo repariert wird. Eine Werkstattbindung gilt nur für deine eigene Kasko, wenn du sie vereinbart hast.
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Schadensteuerung
Versicherer melden sich nach einem Unfall oft schnell und bieten an, „alles zu regeln“: eigener Gutachter, Partnerwerkstatt, Mietwagen. Das klingt bequem, aber die Versicherung hat dabei vor allem ihre Kosten im Blick.
Bei einem unverschuldeten Unfall
Bist du der Geschädigte, musst du dich darauf nicht einlassen. Du darfst in der Regel deinen eigenen Gutachter und deine Werkstatt frei wählen.
Werkstattbindung in der Kasko
Hast du für deine Kaskoversicherung einen günstigeren Tarif mit Werkstattbindung abgeschlossen, musst du bei Kaskoschäden die Partnerwerkstatt der Versicherung nutzen. Für Haftpflichtschäden, die ein anderer verursacht hat, gilt das nicht.
Freie Werkstattwahl bei DBS
Auch bei mir gilt: Du entscheidest, wo repariert wird. Die Reparatur in der DBS-Meisterwerkstatt ist ein Angebot, keine Bedingung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich dir gern den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.