DBS Kfz-Gutachten

Totalschaden-Gutachten

Ist dein Auto ein Totalschaden? Ich ermittle Wiederbeschaffungswert und Restwert – die Grundlage dafür, was dir die Versicherung zahlen muss.

0157 3876757624 Stunden telefonisch erreichbar

Kontakt speichernUnfall-Hotline ins Handy

Wann ist es ein Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert – also der Preis, den du für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müsstest. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn sich das Fahrzeug nicht mehr sicher instand setzen lässt.

Das ermittle ich im Gutachten

  • Wiederbeschaffungswert anhand des regionalen Marktes
  • Restwert deines beschädigten Fahrzeugs
  • Reparaturkosten und Wertminderung
  • Wiederbeschaffungsdauer für die Berechnung von Nutzungsausfall oder Mietwagen

Reparieren trotz Totalschaden?

Liegen die Reparaturkosten nicht mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, kann eine Reparatur unter bestimmten Bedingungen trotzdem erstattet werden. Wie das funktioniert, erkläre ich im Ratgeber zur 130-%-Regel.

Vorsicht bei schnellen Restwertangeboten

Verkaufe dein beschädigtes Fahrzeug nicht vorschnell. Warte das Gutachten ab und besprich Restwertangebote der Versicherung mit mir.

Ich komme in unter 20 Minuten zu dir – kostenlose Anfahrt in Berlin und im Umland. 0157 38767576

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Versicherung bei Totalschaden?

In der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Dazu kommen je nach Fall zum Beispiel Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen und eine Kostenpauschale.

Darf ich mein Auto trotz Totalschaden behalten?

Ja. Du bekommst dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und entscheidest selbst, ob und wo du reparieren lässt.

Anrufen