Ratgeber
Die 130-%-Regel bei Totalschaden
Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, darfst du dein Auto unter bestimmten Bedingungen trotzdem reparieren lassen.
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Worum es geht
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Versicherung normalerweise den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Hängst du an deinem Auto, kann eine Reparatur trotzdem möglich sein.
Die Bedingungen
- Die Reparaturkosten liegen laut Gutachten höchstens 30 % über dem Wiederbeschaffungswert.
- Die Reparatur erfolgt vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens.
- Du nutzt das Fahrzeug danach weiter, in der Regel mindestens sechs Monate.
Warum das Gutachten entscheidend ist
Ob die Grenze eingehalten ist, ergibt sich aus der Kalkulation im Gutachten. Deshalb sollte der Wiederbeschaffungswert sorgfältig ermittelt werden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich dir gern den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.