Ratgeber

Was tun nach einem Unfall? Die Checkliste

Ruhe bewahren, absichern, dokumentieren – und nichts unterschreiben, was du nicht verstehst. Dann einen eigenen Gutachter anrufen.

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Kurz gesagt

Ruhe bewahren, absichern, dokumentieren – und nichts unterschreiben, was du nicht verstehst. Dann einen eigenen Gutachter anrufen.

Direkt an der Unfallstelle

  1. Absichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
  2. Verletzte versorgen: Bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen.
  3. Polizei rufen: bei Verletzten, Streit über den Hergang, Verdacht auf Alkohol oder wenn der Unfallgegner sich weigert, seine Daten zu nennen.
  4. Fotos machen: Fahrzeugpositionen, Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrszeichen und die Umgebung.
  5. Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Zeugen notieren.
  6. Nichts unterschreiben: Gib kein Schuldanerkenntnis ab. Der Europäische Unfallbericht ist hilfreich, wenn ihr euch über den Hergang einig seid.

In den Tagen danach

  • Den Schaden der eigenen Versicherung melden – auch wenn du nicht schuld bist
  • Einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen, bevor repariert wird
  • Belege sammeln: Abschleppkosten, Mietwagen, Arztbesuche
  • Bei Streit über die Schuld: Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen

Warum zuerst das Gutachten?

Ist das Auto erst repariert, lässt sich der Schaden kaum noch nachweisen. Mit dem Gutachten sicherst du Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich dir gern den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?

Nein, nicht bei jedem kleinen Blechschaden. Bei Verletzten, Streit über den Hergang oder wenn der Unfallgegner seine Daten nicht nennen will, solltest du die Polizei aber immer rufen.

Wann muss ich den Unfall der Versicherung melden?

So schnell wie möglich, in der Regel innerhalb einer Woche. Das steht in deinen Versicherungsbedingungen.

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