Ratgeber

Eigener Gutachter oder Versicherungsgutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall darfst du in der Regel einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt dann meist die gegnerische Versicherung.

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Kurz gesagt

Bei einem unverschuldeten Unfall darfst du in der Regel einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten trägt dann meist die gegnerische Versicherung.

Der Unterschied

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird von der Versicherung beauftragt. Ein eigener Kfz-Sachverständiger arbeitet in deinem Auftrag und dokumentiert alle Positionen, die dir zustehen können.

Du darfst wählen

Als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden hast du in der Regel das Recht auf einen Sachverständigen deiner Wahl. Du musst das Angebot der Versicherung, „ihren“ Gutachter zu schicken, nicht annehmen.

Wer bezahlt?

Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze und trifft dich keine Schuld, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten in der Regel übernehmen. Bei Teilschuld werden die Kosten anteilig erstattet.

Und bei Kaskoschäden?

Bei Schäden über die eigene Kasko gelten die Regeln deines Vertrags. Mehr dazu beim Kaskogutachten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich dir gern den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Kann ich den Gutachter der Versicherung ablehnen?

Als Geschädigter eines Haftpflichtschadens musst du den Gutachter der gegnerischen Versicherung in der Regel nicht akzeptieren und darfst einen eigenen beauftragen.

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