Ratgeber

Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur

Du kannst dir den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.

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Kurz gesagt

Du kannst dir den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.

So funktioniert es

Bei einem unverschuldeten Unfall musst du dein Auto nicht reparieren lassen. Du kannst dir die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen lassen – ohne Mehrwertsteuer. Ob, wann und wo du reparierst, entscheidest du.

Was die Versicherung dabei oft macht

Bei der fiktiven Abrechnung verweisen Versicherer häufig auf günstigere Stundensätze einer anderen Fachwerkstatt. Das ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, zum Beispiel nicht immer bei jüngeren oder lückenlos in Markenwerkstätten gewarteten Fahrzeugen.

Voraussetzung: ein vollständiges Gutachten

Grundlage der fiktiven Abrechnung ist ein vollständiges Unfallgutachten. Ein Kostenvoranschlag reicht dafür oft nicht aus.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich dir gern den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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