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Bagatellgrenze: Ab wann zahlt die Versicherung das Gutachten?

Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze – meist um 750 Euro – muss die gegnerische Versicherung das Gutachten in der Regel bezahlen.

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Kurz gesagt

Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze – meist um 750 Euro – muss die gegnerische Versicherung das Gutachten in der Regel bezahlen.

Was die Bagatellgrenze ist

Die Bagatellgrenze ist keine feste Zahl im Gesetz. Gerichte haben sie aus der Rechtsprechung entwickelt. Sie liegt meist um 750 Euro, je nach Gericht auch etwas darunter oder darüber.

Über der Grenze

Ist der Schaden größer, gilt ein Gutachten als erforderlich. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten dann in der Regel übernehmen.

Unter der Grenze

Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Ob ein Schaden über oder unter der Grenze liegt, ist für Laien schwer zu erkennen: Hinter einer kleinen Delle stecken oft beschädigte Halter, Sensoren oder Träger.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich dir gern den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, ob mein Schaden über der Bagatellgrenze liegt?

Schick mir Fotos oder ruf an. Ich gebe dir eine erste Einschätzung, bevor Kosten entstehen.

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