Ratgeber
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten. Bei größeren Schäden sichert nur ein Gutachten alle Ansprüche.
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Kontakt speichernUnfall-Hotline ins HandyBei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten. Bei größeren Schäden sichert nur ein Gutachten alle Ansprüche.
Was ein Kostenvoranschlag nicht enthält
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nennt die voraussichtlichen Reparaturkosten. Was fehlt, sind zum Beispiel:
- die merkantile Wertminderung
- Wiederbeschaffungs- und Restwert bei Totalschaden
- die Dauer für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- eine ausführliche Beweisdokumentation
Faustregel
Liegt der Schaden voraussichtlich unter der Bagatellgrenze, reicht meist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Darüber ist ein vollständiges Unfallgutachten die bessere Wahl.
Unsicher?
Schick mir Fotos vom Schaden. Ich sage dir ehrlich, was du brauchst.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders. Bei rechtlichen Fragen vermittle ich dir gern den Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.